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Heute vor 70 Jahren am 10. Dezember wurden die Menschenrechte erklärt.

Sie wurden 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die allgemeinen Menschenrechte sollen die Freiheit und Gleichheit aller Menschen garantieren. Sie stellen jeden Menschen auf die gleiche Ebene und sollen in allen Staaten durchgesetzt werden.

Doch was beinhalten diese Rechte genau?
Die Menschenrechte sind in 30 Artikel eingeteilt.
Davon ist der erste der wichtigste: Alle Menschen sind von Geburt an frei und gleich an Würde und Rechten.

Die nächsten neun Artikel sind ebenfalls sehr bedeutend:
Artikel 2: Verbot der Diskriminierung
Artikel 3: Recht auf Leben und Freiheit
Artikel 4: Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
Artikel 5: Verbot der Folter
Artikel 6: Anerkennung als Rechtsperson
Das heißt, jeder hat das Recht Verträge abzuschließen oder vor Gericht zu gehen. Der Artikel soll ebenfalls dazu dienen, dass jeder als Mensch und nicht als Objekt wahrgenommen wird.
Artikel 7: Gleichheit vor dem Gesetz
Jeder ist vor dem Gericht gleich, also egal, was man getan hat, verdient man die gleiche Verteidigung vor dem Gericht, muss sich aber auch immer für seine Taten verantworten.
Artikel 8: Anspruch auf Rechtsschutz
Artikel 9: Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung
Artikel 10: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren

 

Aber werden sie auch eingehalten?
In Deutschland sind die Menschenrechte im Grundgesetz verankert, genauso wie in vielen anderen demokratischen Staaten.
Aber nicht immer werden sie eingehalten. Das Verbot der Diskriminierung zum Beispiel wird häufig überschritten, ohne, dass es jemand bemerkt. Auch die anderen Menschenrechte sind manchmal schwer zu definieren. Ab wann schränkt die eigene Freiheit die eines anderen ein? Wie vertragen sich das Recht auf Leben und Sterbehilfe? Wann beginnt Folter?

 

Die weiteren Artikel sind:
Artikel 11: Unschuldsvermutung
Dieser Artikel bedeutet, dass solange niemand die Schuld einer Person beweisen kann, diese unschuldig ist. Ganz nach dem lateinischen Sprichwort „Im Zweifel für den Angeklagten“

Artikel 12: Freiheitssphäre des Einzelnen
Jeder hat einen Anspruch auf eine Privatsphäre. Zum Beispiel verletzen Unternehmen, die private Daten an dritte weiterleiten, dieses Recht.

Artikel 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
Artikel 14: Asylrecht
Artikel 15: Recht auf Staatsangehörigkeit
Die Artikel 13 bis 15 sind miteinander verwandt. Zum einen kann, wer möchte, in ein anderes Land ziehen. Der Staat, indem man momentan lebt, darf einen nicht daran hindern. Dabei ist allerdings kein Staat gezwungen jemanden in ein Land aufzunehmen. Im Asylrecht hingegen wird garantiert, dass Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten, weil sie verfolgt wurden, in anderen Ländern Schutz suchen können. Da es allerdings kompliziert ist herauszufinden ob jemand wirklich so verfolgt wird, dass er auf sein Asylrecht bestehen kann, ist allerdings häufig kompliziert und führte unter anderem zu der Flüchtlingskrise 2015. Das Recht auf eine Staatsangehörigkeit besteht aus zwei Punkten. Zum einen hat jeder das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und zum anderen darf niemandem die Staatangehörigkeit willkürlich entzogen werden. Man darf ebenfalls seine Staatsangehörigkeit wechseln.
Artikel 16: Eheschließung, Familie
Die „Ehe für alle“ ist ein wichtiger Schritt zur Gleichberechtigung und wurde in Deutschland 2017 durchgesetzt. Hier ging es vor allem um homosexuelle Paare, in anderen Teilen der Welt geht es noch um das Recht, Menschen anderer Staatsangehörigkeit oder Religion zu heiraten.

Artikel 17: Recht auf Eigentum

Artikel 18: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 19: Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder hat das Recht eine Meinung über ein Thema zu bilden und diese zu vertreten. Genauso darf jeder seine eigene Religion wählen und damit darüber entscheiden, woran er oder sie glaubt.

Artikel 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Artikel 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht
Artikel 22: Recht auf soziale Sicherheit
Artikel 23: Recht auf Arbeit, gleichen Lohn
Artikel 24: Recht auf Erholung und Freizeit
Artikel 25: Recht auf Wohlfahrt
Artikel 26: Recht auf Bildung
Artikel 27: Freiheit des Kulturlebens
Artikel 28: Soziale und internationale Ordnung

Artikel 29: Grundpflichten
Mit den Rechten kommen natürlich auch Pflichten, und zwar anderen Menschen die gleichen Rechte zu garantieren und ihnen die gleichen Freiheiten zu geben. Jeder soll sich so in der Gesellschaft einsetzen, dass die Rechte und die Freiheit eines jeden einzelnen durchgesetzt werden bzw. bestehen bleiben.

Artikel 30: Auslegungsregel
Die Auslegungsregel besagt, dass die Erklärung der Menschenrechte nie so ausgelegt werden dürfen, dass die Rechte nicht mehr für alle gelten. Die Menschenrechte dürfen also nicht missbraucht werden.